Hochsauerlandkreis, 14.07.2026: Der Bundestag stimmte am Freitag, den 10.07., über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Trotz umfangreicher Änderungen, die den Oppositionsparteien erst am Montag davor zugegangen sind, kann das erklärte Ziel stabiler Beiträge nicht eingehalten werden. Das Einigungspaket wird 2027 lediglich für eine Entlastung von 16,8 Mrd. Euro sorgen – bei einem prognostizierten Finanzdefizit von 18,8 Mrd. Euro. Damit beträgt die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2027 rund 2 Mrd. Euro. Eine weitere Zusatzbeitragssteigerung ist dadurch absehbar.
Wesentlicher Grund für das Defizit ist die mangelhafte Finanzierungsverantwortung des Bundes. Trotz weniger hoher Kürzungen als im ersten Entwurf vorgesehen, wird der Bundeszuschuss an die Krankenkassen um 650 Mio. Euro (2027) bzw. 450 Mio. Euro (ab 2028) drastisch gekürzt. Die Finanzlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung verschieben sich dadurch zu den kommunalen Haushalten, die bereits heute einem Defizit von ca. 32 Milliarden Euro gegenüberstehen.
Im Detail: Die Auswirkungen auf Psychotherapie und Krankenhäuser in NRW
Während die Pharmaindustrie von der geplanten Ausgabendeckelung ausgenommen bleibt, tragen Versicherte, Patientinnen und Patienten, Unternehmen und Gesundheitspersonal die Hauptlast der Kürzungen. Besonders gravierende Auswirkungen werden im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und bei den Krankenhäusern erwartet.
Versorgungskapazitäten werden absehbar eingeschränkt, ärztliches und pflegerisches Personal abgebaut. Nach aktuellen Modellrechnungen bedeutet das Gesetz für NRW den Abbau von rund 30.000 Krankenhausstellen. Betroffen sind vor allem kommunale Kliniken, die schon jetzt unter Investitionsstau leiden und die vorgesehenen Vergütungskürzungen nicht auffangen können.
Zusätzlich entstehen den Unikliniken in NRW Erlösverluste von mindestens –124,4 Millionen Euro allein im Jahr 2027. Eine Rechnung, die am Ende der Landeshaushalt begleicht, ohne dass der Bund dafür einen Ausgleich vorsieht.
„Die Finanzierungsgrundlage der Kliniken wird pauschal mit dem Rasenmäher gekürzt. Große Versorger und Kliniken in ländlichen Regionen geraten damit in wirtschaftliche Not, auch Rettungsdienst- und Luftrettungsstandorte sind in Gefahr", erklärt Sandra Stein MdB. Damit wird der vorgesehene, strukturierte Krankenhausreformprozess der vergangenen Legislatur ausgehebelt, bevor er wirken kann.
Für den Rettungsdienst – überwiegend eine Aufgabe der Kommunen - entsteht eine Finanzierungslücke von rund 5,2 Mrd. Euro bis zum Ende der Legislatur. Die kommunalen Haushalte sind dadurch enormen Zusatzbelastungen ausgesetzt.
„CDU und SPD im Hochsauerlandkreis tragen die Verantwortung für ein Gesetz, dessen Folgen sie selbst nicht abschließend einschätzen können. Das ist keine solide Gesetzgebung, sondern erzeugt auf Kosten der Menschen vor Ort", so Sandra Stein.